Häufige Fragen zum Factoring mit factomat®
Häufige Fragen zum Factoring mit factomat®
Haben Sie noch Fragen zum Online-Portal factomat®, zum Factoring als Selbstabrechner oder zu unseren Konditionen?
In unseren FAQs finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen, die uns Interessenten, Neukunden und Bestandskunden gestellt haben. Wir hoffen, dass wir Ihre offenen Fragen damit bereits jetzt schnell beantworten können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns (T.: 0221.98817.0 oder über das Kontaktformular).
Häufige Fragen zum Factoring mit factomat®
Sie rechnen Ihre erbrachten Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab und erstellen dazu elektronische Dateien gemäß § 300 oder § 302 SGB V, die Sie anschließend an die Krankenkassen weiterleiten. Ebenfalls stellen Sie sicher, dass die Papierbelege (Verordnungen, Begleitzetteln) postalisch den Krankenkassen zugestellt werden. Somit bleibt für Sie der direkte Abrechnungsweg mit den Krankenkassen bestehen. Ebenso klären Sie wie bisher eventuelle Absetzungen direkt mit den Krankenkassen.
Über Ihre Branchensoftware wird eine Kopie der elektronischen Abrechnungsdateien gemäß § 300 oder § 302 SGB V über einen verschlüsselten Kanal zum Internetportal factomat® übertragen. Nach der Übertragung Ihrer Abrechnungsdateien erhalten Sie den Gegenwert der angekauften Forderungen auf das von Ihnen gewünschte Factoring-Konto gutgeschrieben. Die vorfinanzierten Forderungen werden anschließend durch die Krankenkassen ausgeglichen, indem diese auf Ihr Geschäftskonto überweisen. Nicht ausgeglichene Forderungen bzw. Differenzen, die durch Zahlungskürzungen entstehen, werden am Ende der Vorfinanzierungszeit per Lastschrift von Ihrem Geschäftskonto eingezogen.
Damit die Abläufe rund um die Vorfinanzierung Ihrer Leistungen wirtschaftlich gestaltet werden können, ist ein durchschnittlicher Mindestumsatz gegenüber den Krankenkassen von € 4.000,- im Monat erforderlich.
Ja, auch Existenzgründer“ können das Factoring-Angebot nutzen, sofern die Bonitätsprüfung positiv ausfällt.
Bei sehr schlechter Bonität kann es zu Ablehnungen kommen. Sollten beispielsweise in der SCHUFA Auskunft Schuldtitel, Haftanordnungen bzw. eine Eidesstattliche Versicherung eingetragen sein, wird eine Vorfinanzierung abgelehnt.
Eine Änderung des Auszahlungstermins ist während der Vertragslaufzeit möglich, sofern diese Änderungsmitteilung schriftlich vor der nächsten Auszahlung erfolgt.
Der Factoring-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich bzw. per Telefax nach Beginn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals ordentlich gekündigt werden.
Der Kunde und die SozialFactoring GmbH schließen einen Rahmenvertrag über den laufenden Ankauf von Forderungen, die gegenüber den Leistungsträgern (Krankenkassen) abgerechnet werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese der SozialFactoring GmbH anzubieten. Die SozialFactoring GmbH verpflichtet sich, diese angebotenen Forderungen anzukaufen. Eine individuelle Auswahl der Forderungen ist technisch nicht möglich und ebenfalls vertraglich nicht vorgesehen. Alle Forderungen gegen Krankenkassen, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, sind der SozialFactoring GmbH zum Ankauf anzubieten.
Die Überwachung des Zahlungseinganges sowie das Mahnwesen verbleiben bei Ihnen. Sie erhalten einen Zugang zu Ihrem Factoring-Konto. Wie bei einem normalen Girokonto überwachen bzw. kontrollieren Sie den Zahlungseingang. Forderungen, die nicht im vereinbarten Vorfinanzierungszeitraum beglichen wurden, werden von Ihrem Geschäftskonto abgebucht. Ebenfalls werden Gutschriften bzw. Überzahlungen von Forderungen gutgeschrieben bzw. überwiesen.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns diese zur Verfügung gestellt haben. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte außerhalb der Institutsgruppe BFS (Bank für Sozialwirtschaft AG/SozialFactoring GmbH) findet nicht statt, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Unsere Server stehen in Deutschland.
Häufige Fragen zur Registrierung
- Gehen Sie auf app.factomat.de und klicken Sie auf den Button “Registrierung”.
- Tragen Sie Ihre Informationen ein und senden uns die Anmeldung zu.
- Sie erhalten umgehend eine E-Mail mit der Aufforderung zur Registrierung.
- Schließen Sie die Registrierung ab.
Mehr Informationen zu dem Registrierungsvorgang finden Sie auch unter “Ihr Kundenportal“.
Um factomat® nutzen zu können und zu unserem Factoring zugelassen zu werden, müssen Sie sich per POSTIDENT legitimieren und eine Selbstauskunft mit den darin geforderten Anlagen einreichen. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen nach der Registrierung zur Verfügung.
Laut Geldwäschegesetz sind alle Finanzinstitute verpflichtet, die Identität ihrer Kunden vor der Nutzung von Finanzprodukten zu überprüfen. Das POSTIDENT-Verfahren ermöglicht die persönliche Identifikation durch Mitarbeiter der Deutschen Post in Ihrer Nähe. Die POSTIDENT wird von allen Geschäftsführern oder geschäftsführenden Gesellschafter benötigt.
Gehen Sie bitte mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie dem ausgedruckten POSTIDENT-COUPON zu einer Postfiliale. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG überprüft und erfasst die Angaben und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Passfoto. Die Richtigkeit der erfassten Daten wird von Ihnen ebenfalls durch Ihre Unterschrift bestätigt.
Das unterschriebene Formular wird von der Deutschen Post AG an die BFS Service GmbH, Im Zollhafen 5, 50678 Köln zurückgesendet. Weitere Unterlagen müssen Sie bei der Post nicht vorlegen.
Über die SozialFactoring GmbH
factomat® wird von der SozialFactoring GmbH betrieben. Sie ist ein Tochterunternehmen der Bank für Sozialwirtschaft AG mit Sitz in Köln und unterliegt als Finanzdienstleistungsunternehmen der Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Mehr über uns erfahren Sie unter Über uns und im Impressum.
Die übertragenen Abrechnungen stellen wir Ihnen auf app.factomat.de unter Forderungsankäufe des aktuellen Monats dar. Nach erfolgtem Ankauf wird Ihnen der Vorfinanzierungszeitraum einer Sammelrechnung angezeigt.
Die Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt zu dem vertraglich vereinbarten Auszahlungsziel. Die Buchung wird Ihnen in Ihrem Factoring-Konto nach Ausführungsdatum angezeigt. Hier finden Sie auch die Details zu einer Buchung. Auszahlungen stellen eine Sollbuchung in Ihrem Factoring-Konto dar.
Details zu unseren Buchungen auf Ihrem Geschäftskonto stellen wir Ihnen im Kontoauszug dar. Den entsprechenden Zahlungsbeleg können Sie im Factoring-Konto in der Filterfunktion unter Angabe der Zahlungsbeleg-Nummer aufrufen. Um den Kontoauszug auszudrucken, klicken Sie bitte rechts neben den Betrag auf „PDF-Format“.
In der Filterfunktion der Forderungsankäufe geben Sie die Sammelrechnungsnummer ein. In den Details finden Sie die zugeordneten Zahlungseingänge zu dieser Rechnung.
Eine Aufstellung aller offenen Sammelrechnungen finden Sie in der offenen Posten Liste. Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über alle angekauften Forderungen, welche älter als 30 Tage sind und noch nicht oder nur teilweise durch die Kostenträger bezahlt wurden.
Die in der Klärungsliste angegebene Zahlung der Krankenkasse wurde ohne Angabe einer Rechnungsnummer mit dem Verweis auf eine Zahlungsmitteilung (Avis) angewiesen. Das Zahlungsavis erhalten Sie durch die Krankenkasse. Bitte senden Sie uns dieses Schreiben per Fax (0221.98817.09) oder E-Mail (factomat@bfs-service.de) zu, damit wir den Zahlungseingang den auf dem Avis angegebenen Forderungen zuordnen können.
Alternativ können Sie uns auch die Klärungsliste unter Angabe von Rechnungsnummer- und Zahlungsbetrag per Fax oder E-Mail zukommen lassen.
Im Falle einer Rechnungskürzung mahnen Sie die Differenz bei der Krankenkasse an. Sollte der Ausgleich innerhalb des Vorfinanzierungszeitraumes nicht erfolgen, werden wir zum Abschluss der Vorfinanzierung den Kürzungsbetrag von Ihrem Geschäftskonto einziehen. Zahlungseingänge zu abgeschlossenen Forderungen werden Ihrem Geschäftskonto gutgeschrieben.
Teilen Sie uns bitte die Stornierung einer Sammelrechnungsnummer mit, so dass wir den Ankauf zur betreffenden Rechnung ebenfalls stornieren können. Anschließend generieren Sie eine neue Sammelrechnung und reichen uns diese zum Ankauf ein.
Nach einer Buchung seitens der SozialFactoring GmbH auf Ihrem Geschäftskonto können Sie sich den Zahlungsbeleg im Factoring-Konto ausdrucken und Ihrem Kontoauszug beifügen. Ergänzend legen Sie den monatlichen Kontoauszug des Factoring-Kontos für Ihren Steuerberater bei.