Vorfinanzierung für andere Leistungsanbieter
Vorfinanzierung für andere Leistungsanbieter
Die passende Vorfinanzierung für Dienstleister im Gesundheitswesen
Als anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sind Sie ein tragender Teil des Sozial- und Gesundheitswesens in Deutschland. Sie arbeiten beispielsweise als Homecare-Dienstleister oder bieten als Träger tagesstrukturierender Maßnahmen Bildung und Beschäftigung an.
Problematisch ist es jedoch, dass Ihre Abrechnungen über Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Haushaltshilfen oder Verbandmittel oft erst nach vier bis sechs Wochen ausgezahlt werden. D.h. Sie haben in der Regel hohe Außenstände. Hier setzt unser Factoring an und bietet moderne Lösungen.
Zu den Anderen bzw. Sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zählen u.a.:
- Homecare-Dienstleister
- Träger tagesstrukturierender Maßnahmen, Initiativen mit einer sozialräumlichen Ausrichtung
- Arbeitsmarktdienstleister
- Krankentransportdienstleister
Fairen Konditionen für einen zuverlässigen Geldfluss
Factoring mit dem factomat® ist eine gute Möglichkeit für alle Leistungsanbieter im Gesundheitswesen, die Auswirkungen der langen Zahlungsziele der Krankenkassen zu umgehen. Unsere Vorfinanzierung fußt auf fairen Konditionen und sorgt für einen schnellen und zuverlässigen Geldfluss. Probieren Sie factomat® einfach aus – wir beraten Sie gerne!